Um weiterhin eine einheitliche Umsetzung der intravitrealen operativen Medikamenteneingabe (IVOM) bei den verschiedenen Indikationen in Deutschland zu erreichen, ist es Ziel dieser Kurzstellungnahme der Fachgesellschaften, noch einmal auf zwei wesentliche Aspekte bei der Durchführung und Indikationsstellung im Rahmen der IVOM hinzuweisen.