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  3. Therapie chorioidaler Neovaskularisationen bei anderen Erkrankungen als der neovaskulären altersabhängigen Makuladegeneration
Therapie chorioidaler Neovaskularisationen bei anderen Erkrankungen als der nAMD – Stellungnahme von DOG, RG und BVA
Therapie chorioidaler Neovaskularisationen bei anderen Erkrankungen als der nAMD – Stellungnahme von DOG, RG und BVA

Therapie chorioidaler Neovaskularisationen bei anderen Erkrankungen als der neovaskulären altersabhängigen Makuladegeneration

activeStellungnahme von DOG, RG und BVAsekundäre CNV
Jahr: 2017

1. Chorioidale Neovaskularisationen (CNV) können nicht nur bei der altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) sondern auch im Rahmen zahlreicher anderer Makula- und Netzhauterkrankungen unterschiedlichster Ätiologie auftreten und unbehandelt zu einem erheblichen, irreversiblen Visusverlust führen. 2. Die Diagnostik der CNV sowie die Indikationsstellung zur Therapie soll wie bei der neovaskulären AMD erfolgen: • bei der Erstdiagnose: bestkorrigierter Visus, Fundusuntersuchung, OCT-Untersuchung, Fluoreszein-Angiographie • bei der Verlaufskontrolle: bestkorrigierter Visus, Fundusuntersuchung, OCT-Untersuchung und je nach Befund Fluoreszein-Angiographie 3. Die Behandlung der aktiven CNV soll mittels IVOM von VEGF-Inhibitoren erfolgen, wenn ein Visus von mindestens 0,05 vorliegt oder berechtigte Aussicht besteht, dass der Visus unter Therapie auf über 0,05 ansteigen kann. 4. Zugrunde liegende Erkrankungen können u.a. sein (hier nur eine Auswahl): • Hohe Myopie • Angioide Streifen • Chorioretinopathia centralis serosa • Aktive und inaktive Uveitiden unterschiedlicher Genese inkl. Retinochorioiditiden, Chorioretinitiden und Chorioiditiden • Verletzungen des Auges • Netzhautdystrophien z.B. Morbus Best und Musterdystrophien • Idiopathische CNV • Subretinale Raumforderungen (Osteome, Hamartome, Naevi) Wenn bei den genannten Krankheiten keine CNV als Komplikation vorliegt, soll keine IVOM mittels VEGF-Inhibitoren erfolgen. 5. Zur Therapie einer CNV bei pathologischer Myopie sind in Deutschland Ranibizumab und Aflibercept zugelassen. 6. Für die Therapie einer CNV im Rahmen anderer Erkrankungen als der neovaskulären AMD und der pathologischen Myopie ist in Deutschland unabhängig von der zu Grunde liegenden Erkrankung seit 12/2016 Ranibizumab zugelassen. Der Einsatz der anderen VEGF-Inhibitoren Aflibercept und Bevacizumab ist „off-label“ möglich. 7. Aufgrund der im Vergleich im Allgemeinen deutlich schlechteren Behandlungsergebnisse soll eine Therapie mittels photodynamischer Therapie (PDT) nur in Ausnahmefällen bei extrafovealer Lage erfolgen. 8. Nach initialer einmaliger intravitrealer Verabreichung soll die weitere Aktivität der CNV in den ersten 6 Monaten monatlich kontrolliert werden (siehe 2.). Bei persistierender oder erneuter Aktivität soll jeweils eine weitere IVOM erfolgen. Je nach Verlauf kann mehr als 6 Monaten nach der letzten IVOM ggf. in größe- ren Intervallen kontrolliert werden. In begründeten Einzelfällen (z.B. Patienten, die häufige Re-Injektionen benötigen) kann im Verlauf auch ein anderes Thera- pieschema (z.B. treat & extend) erwogen werden. 9. Fällt der Visus während der anti-VEGF-Therapie unter 0,05 oder ist ein weiteres positives Behandlungsergebnis nicht zu erwarten (z.B. in Gegenwart von Atrophie und/oder Fibrose), soll die Therapie abgebrochen werden, es sei denn es besteht eindeutig die Möglichkeit, dass der Visus unter Therapie wieder auf über 0,05 ansteigen kann. 10. Bleibt eine Besserung unter Therapie aus oder kommt es zu einer Verschlechterung, kann der Wechsel auf einen anderen VEGF-Inhibitor erwogen werden.

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