Die vorliegende Leitlinie formuliert folgende Ziele • Festlegung des diagnostischen Vorgehens bei retinalen arteriellen Verschlüssen • Festlegung des therapeutischen Vorgehens bei retinalen arteriellen Verschlüssen • Erkennung einer vaskulären Grundkrankheit zur Prävention eines weiteren Organbefalls bzw. einer weiteren Embolie (Schnittstelle Kardiologe, Hausarzt, Neurologe)