Die vorliegende Stellungnahme zum retinalen Venenverschluss (RVV) beschränkt sich explizit auf die Indikationsstellung und Behandlung der Visusverschlechterung infolge eines Makulaödems mit intravitrealen Medikamenten oder Laser. Die adäquate Betreuung von RVV-Patienten ist aufgrund der Datenfülle komplexer geworden. Deshalb hat die Makulakommission beschlossen, die Empfehlungen zur Behandlung des Makulaödems mittels Stellungnahmen zu aktualisieren und die umfassenderen Betreuungsempfehlungen bei RVV-Patienten in einer danach zu erstellenden AWMF-Leitlinie zu dokumentieren. Überschneidungen (z.B. Empfehlungen zu Kontrollintervallen) können dabei nicht gänzlich vermieden werden.