Zum Vorgehen beim Verdacht auf ein „Schütteltrauma-Syndrom“ (STS) gibt es etablierte pädiatrische Untersuchungsabläufe, die in der deutschen Kinderschutzleitlinie und der Fachliteratur beschrieben werden. Diese Stellungnahme soll eine ergänzende, praktische Dokumentationshilfe bei der augenärztlichen Untersuchung darstellen. Da die Diagnose eines STS erhebliche Konsequenzen in sozialer und juristischer Hinsicht hat, ist stets ein sehr sorgfältiges Vorgehen bei der ophthalmologischen Untersuchung und anschließenden Dokumentation wichtig. Die Untersuchung soll grundsätzlich augenärztlich als indirekte Ophthalmoskopie in Mydriasis durchgeführt werden.